Internet- und Telefonkosten steuerlich geltend machen
Stand: 13.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
München - Wer aus beruflichen Gründen mit dem privaten Gerät telefoniert, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Ohne weitere Nachweise dürfen pauschal 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 20 Euro im Monat, abgesetzt werden.
Etwas anders gilt nach einem Bericht der Internetseite steuerrat24.de jedoch, wenn die Internetkosten separat ausgewiesen werden. Die Kosten können dann zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden, und zwar wie beim Computer auch mit einem beruflichen Anteil von 50 Prozent. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Pauschalbetrag von 240 Euro im Jahr für Telefonkosten berücksichtigt. Eine entsprechende Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts wurde jetzt vom Bundesfinanzhof (AZ: VI B 18/10) bestätigt.
Nachrichten zum Thema
- Online-Steuererklärung zunehmend beliebter
- Steuererklärung: Kosten für Altersvorsorge absetzen
- Wie man Zinserträge von der Abgeltungssteuer befreit
- Jahressteuerbescheinigung: Banken lassen sich wieder viel Zeit
- Steuererklärung lohnt: "Im Schnitt erhält jeder 823 Euro"
- Fristen für die Steuererklärung 2010