Inkassounternehmen: Rechtmäßigkeit von Forderungen prüfen
Stand: 29.08.2014
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Leipzig - Post von einem Inkassounternehmen sollte man nicht ignorieren. Bei berechtigten Forderungen führt das zu Problemen. Deshalb gilt es zuerst zu prüfen, ob es überhaupt einen Vertrag mit dem Unternehmen gibt. Hilfreich sei es, dafür Unterlagen, Rechnungen und Kontoauszüge zu sichten, rät die Verbraucherzentrale Sachsen in einem neuen Faltblatt.
Wenn sicher feststeht, dass die Forderung ungerechtfertigt ist, sollte der Adressat sie schriftlich zurückweisen. Seinen Brief schickt er am besten per Einschreiben an das Inkassounternehmen.
Stellt sich dagegen heraus, dass der Empfänger doch ein Vertragsverhältnis mit dem mahnenden Unternehmen hat, sollte er prüfen, ob der zugrundeliegende Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Denn nicht immer sei das der Fall, auch wenn die Gegenseite das behaupte, erläutern die Verbraucherschützer. Eventuell holt sich der Betroffene dazu juristischen Rat ein.
Nicht zu schnell Schuldanerkenntnis unterschreiben
Gilt der Vertrag, prüft der Schuldner als nächstes, ob er mit der Zahlung in Rückstand ist oder die Forderung schon vor längerer vollständig beglichen hat. Dabei sollte er seine Kontoauszüge auch daraufhin kontrollieren, ob das Geld nicht vielleicht zurückgebucht wurde.
Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer davon ab, schnell ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterzeichnen, wenn die Forderung berechtigt ist. Denn das könne neue Probleme schaffen - mit der Folge, dass der Verbraucher am Ende mehr zahlt, als er der mahnenden Firma ursprünglich schuldete.