Information über unseriöse Geschäfte im Internet von der Bafin
Stand: 11.04.2017
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Bonn - dürfen in Deutschland nicht ohne weiteres öffentlich vertrieben werden. Bevor Wertpapiere und Vermögensanlagen angeboten werden, muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einen entsprechenden Prospekt genehmigen. Aber nur weil eine Erlaubnis besteht, sind die angebotenen Produkte nicht automatisch empfehlenswert, erklärt die Bafin auf ihrer Homepage.
Grundsätzlich prüft die Behörde nach eigenen Angaben nur, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist. Stellt die Behörde unerlaubte Geschäfte fest, kann sie aber auch durchsetzen, dass sie Geschäfte eingestellt werden. Informationen über solche unerlaubten Geschäfte finden Verbraucher ebenfalls auf der Homepage der Finanzdienstleistungsaufsicht.
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