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Individuelle Freigrenzen bei der Lohnpfändung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Verschuldete Menschen sollen auch bei einer Lohnpfändung ohne Sozialleistungen auskommen können. Ein Blick in die aktuelle Pfändungstabelle hilft dabei zu ermitteln, auf wie viel Geld jeder Anspruch hat. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. Sie hat zum Thema Schulden jetzt den Ratgeber "Geschafft: Schuldenfrei!" herausgegeben. Eine Freigrenzentabelle befindet sich zum Beispiel auf den Webseiten des Bundesjustizministeriums.

Seit Juli 2005 gilt den Angaben zufolge für jeden Schuldner eine Untergrenze von 989,99 Euro. Die Freibeträge sollen sich laut Gesetz alle zwei Jahre so verändern wie zuvor der Grundfreibetrag im Einkommenssteuergesetz. Da dieser bis Anfang 2009 gleichgeblieben ist, sei mit der nächsten Erhöhung erst am 1. Juli 2011 zu rechnen.

Wie viel der Schuldner bei einer Lohnpfändung behalten darf, hängt vom Nettoeinkommen und den Unterhaltsverpflichtungen ab. Wer also zum Beispiel 1650 Euro netto monatlich verdient und nur für sich alleine verantwortlich ist, dürfte 1184,60 Euro behalten - 465,40 Euro bekäme der Gläubiger. Kämen Unterhalt für einen geschiedenen Partner und ein Kind dazu, blieben 1614,99 Euro vom Gehalt - für den Gläubiger würden nur 35,01 Euro monatlich vom Lohn gepfändet.