Immobilienkredit: Widerrufsjoker noch bis 21. Juni nutzen
Stand: 11.05.2016
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Bonn - Wer einen alten Immobilienkredit abbezahlt, sollte seine Vertragsbedingungen jetzt noch schnell prüfen. Unter Umständen kann er dann sein Darlehen widerrufen und zu günstigeren Bedingungen einen neuen Kredit aufnehmen.
Für Altverträge ist dies nur aber noch bis zum 21. Juni 2015 möglich - vorausgesetzt, sie enthalten eine falsche Widerrufsbelehrung, informiert der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn. Die Widerrufsmöglichkeit gilt vor allem für Verträge, die zwischen dem 1. September 2002 und 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind.
Gelingt der Widerruf eines Altvertrages, können Kreditnehmer das Darlehen meist umschulden und so von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren. Wer diesen Schritt gehen will, sollte sich allerdings fachkundig beraten lassen. Kreditnehmer sollten sich außerdem vorher um eine Anschlussfinanzierung kümmern - sich also rechtzeitig ein verbindliches Angebot machen lassen. Nur dann können sie sicher sein, dass die das Darlehen auch wirklich ablösen können - und zwar zu besseren Konditionen als einst mit der Bank vereinbart.