Immobilienkauf: Vertrag muss 14 Tage vor Notartermin zugestellt sein
Stand: 25.05.2016
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Berlin - Wer eine Immobilie erwerben will, muss den Vertrag mindestens zwei Wochen vor dem offiziellen Notartermin im Briefkasten haben. So bleibt Bauherren und Käufern ausreichend Zeit, die Details der Unterlagen zu prüfen, informiert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Denn der Notar ist zwar dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob der Vertrag rechtlich einwandfrei ist. Es gehört jedoch nicht zu seinen Aufgaben, darauf zu achten, ob der Vertrag im Interesse des Käufers oder Bauherren gestaltet wurde. Im Gegenteil: Bei der Beurkundung ist er zu Neutralität verpflichtet - er darf zwar Fragen beantworten, aber weder Käufer noch Verkäufer bevorzugt behandeln. Somit sollten Bauherren die Zeit nutzen und den Vertrag detailliert prüfen.