Immobilienkauf: Mietverträge bleiben bestehen
Stand: 03.03.2015
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Bremen - Investitionen in Immobilien sind momentan attraktiver denn je - doch es gibt Einiges zu beachten. Zum Beispiel gelten bestehende - und oft günstige - Mietverträge weiter.
Das bedeutet mit anderen Worten: Das bestehende Mietverhältnis wird beim Kauf übernommen, und günstige Mieten lassen sich nicht beliebig erhöhen, erklärt die Bremer Notarkammer. Es greift die sogenannte Kappungsgrenze: Mehr als 20 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren sind nicht erlaubt. Das gilt auch, wenn die Miete nach einer Anhebung noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.