Im Überblick: Die betriebliche Altersvorsorge
Stand: 11.11.2014
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Frankfurt/Main - Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fließt ein Teil des Lohns steuerfrei in den persönlichen Spartopf. Wohin das Geld fließt, entscheidet in der Regel der Arbeitgeber.
Möglichkeiten gibt es viele, erklärt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften: Neben der Direktzusage, also dem unmittelbaren Leistungsversprechen des Arbeitgebers, gibt es noch Direktversicherungen, Unterstützungs- oder Pensionskassen. Ein Überblick:
Direktzusage
Bei dieser Form verpflichtet sich das Unternehmen direkt dem Arbeitnehmer eine bestimmte Versorgungsleistung zu zahlen. Hierbei werden in der Regel keine anderen Anbieter eingeschaltet. Vielmehr bilden die Unternehmen bei Direktzusagen häufig Rücklagen, um die Ansprüche zu finanzieren.
Direktversicherung
Eine andere Variante ist die Direktversicherung, bei der Arbeitgeber für die Beschäftigten Lebensversicherungsverträge abschließen. Diese Form wird oft von kleineren Unternehmen gewählt, um Verwaltungsaufwand zu sparen.
Pensionskassen
Diese selbstständigen Versorgungseinrichtungen, gewähren ihren Mitgliedern einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Pensionskassen können von einem Einzelunternehmen oder von mehreren Unternehmen gemeinschaftlich getragen werden. Die Leistungen können regelmäßig oder als Kapitalauszahlung erbracht werden.
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen. Auch hier wird zur Erfüllung der Versorgungszusage also eine dritte Partei eingeschaltet. Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmen der Unterstützungskasse und entrichtet hierfür Beiträge an sie. Als Leistungsformen sind Kapitalausschüttungen oder Rentenzahlungen möglich.
Pensionsfonds
Diese Form der betrieblichen Altersversorgung wird erst seit 2002 angeboten. Ein wesentlicher Unterschied: Das Kapital darf auch zu einem größeren Anteil in Aktien angelegt werden. Mit Pensionsfonds können Arbeitnehmer daher in höherem Maß von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren. Die späteren Leistungen werden lebenslang oder als Einmalauszahlung erbracht.