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Ihr gutes Recht: Kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Neue Wohnung, Handyvertrag oder Kredit – die SCHUFA sammelt viele personenbezogene Informationen aus dem Geschäftsleben über Sie. Auf Basis der Daten wird der sogenannte SCHUFA-Score erstellt, der Ihre Kreditwürdigkeit darstellt. Einmal im Jahr haben Sie das Recht eine kostenlose Selbstauskunft zu beantragen.

Das ist ratsam, denn nicht immer sind alle hinterlegten Daten über Sie aktuell und korrekt. Damit Sie beim nächsten Vertragsabschluss keine bösen Überraschungen erleben, sagen wir Ihnen, wie Sie in nur vier Klicks zu Ihrer kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft gelangen.

Tipp: Fordern Sie jedes Jahr Ihre kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft an und überprüfen Sie Ihre Daten

Die SCHUFA führt neben der kostenlosen Bonitätsauskunft auch eine Vielzahl an gebührenpflichtigen Angeboten. Die Bezahlvarianten werden schneller, als der herkömmliche Antrag bearbeitet, sodass Sie Ihre Auskunft schon nach wenigen Tagen erhalten. Doch seit dem 1. April 2010 ist die SCHUFA dazu verpflichtet, jedem Verbraucher auf Nachfrage jährlich mindestens eine kostenfreie Selbstauskunft auszustellen.

Schritt für Schritt - So gehen Sie vor:

  • 1. Gehen Sie auf die Homepage der SCHUFA
  • 2. Klicken Sie im oberen Menü auf „Auskünfte“
  • 3. Wählen Sie das Produkt „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“
  • 4. Bestellen Sie die „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ (Papier)
  • 5. Wählen Sie Ihre Sprache für das Bestellformular

Achten Sie unbedingt auf das richtige Formular, denn nur die „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ ist für Sie kostenfrei. Auch auf dem Bestellformular wird Ihnen nochmals eine gebührenpflichtige Alternative angeboten. Setzen Sie hier kein Kreuz, sonst bezahlen Sie den Standardpreis für Ihre Bonitätsauskunft.

Zur eindeutigen Identifizierung müssen Sie dem ausgefüllten Bestellformular als deutscher Staatsbürger noch eine Kopie Ihres Personalausweises oder eine Kopie Ihres Reisepasses inklusive Ihrer Meldebescheinigung beilegen. Bürger anderer Staaten senden eine Kopie Ihres Reisepasses zusammen mit der Meldebescheinigung anbei. Wichtige Daten für die SCHUFA sind: Zuname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und das Gültigkeitsdatum. Alle anderen Daten sind unbedeutend und sollten von Ihnen sicherheitshalber auf der Ausweiskopie unkenntlich gemacht werden.

Das Bestellformular versenden Sie dann zusammen mit den Kopien per Post. Die einzigen Gebühren, die Ihnen bei der kostenfreien SCHUFA-Selbstauskunft entstehen sind demnach die Portokosten. Die Bearbeitung dauert bis zu vier Wochen und kommt ebenfalls auf dem Postweg zu Ihnen. Falls Sie Ihre Auskunft zu einem bestimmten Termin benötigen, sind Sie mit der Bezahlvariante auf der sicheren Seite. Sie können Ihre Auskunft auch mehrmals pro Jahr anfordern. Dann wird je Anfrage eine Gebühr von 24,95 Euro fällig.

So korrigieren Sie fehlerhafte SCHUFA-Daten

Warum Informationen nicht richtig hinterlegt sind, dafür gibt es viele Gründe. Zum Beispiel, wenn Unternehmen Ihre Daten gar nicht oder falsch an die SCHUFA weitergeben. Aber auch wenn ein Bankberater versehentlich eine Kreditanfrage für Sie stellt, statt die Konditionen abzufragen. Nehmen Sie den Kredit dann nicht an, bewertet die SCHUFA dies als Absage Ihrer Bank. Dadurch verschlechtert sich Ihr SCHUFA-Score. Die häufigsten Fehler sind jedoch veraltete Daten, die nicht rechtzeitig gelöscht wurden. Dazu zählen bereits zurückgezahlte Kredite oder offene Forderungen, die schon längst beglichen sind.

Behalten Sie Ihre Daten also nicht im Blick, könnten Sie möglicherweise eine böse Überraschung erleben. Wenn Sie beispielsweise eine Baufinanzierung ins Auge fassen und aufgrund falscher Daten als nicht kreditwürdig eingestuft werden oder weil Sie wegen angeblich offener Forderungen keinen neuen Handyvertrag abschließen können.

Stoßen Sie auf falsche Informationen in Ihrer Bonitätsauskunft, dann sollten Sie unbedingt die Richtigstellung Ihrer Daten veranlassen. Hierzu wenden Sie sich am besten schriftlich an die SCHUFA und bitten um die Korrektur bzw. Löschung der veralteten gespeicherten Informationen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, denn Auskunfteien sind rechtlich dazu verpflichtet. Parallel sollten Sie sich auch an das Unternehmen wenden, dass Ihren falschen Eintrag verursacht hat. Denn die Firma ist zum Widerruf gegenüber der SCHUFA verpflichtet, weil sie sonst für mögliche Folgen aufgrund der falschen Daten haftet. Können Sie nachweisbar belegen, warum eine Information fehlerhaft ist, dann geht die Richtigstellung meist schnell vonstatten.

Im Streitfall Ombudsmann einschalten

Wird Ihr Antrag hingegen abgelehnt oder kommt es zum Streifall, dann können Sie sich kostenfrei an den Ombudsmann der SCHUFA wenden. Er wird Ihr Anliegen neutral beurteilen und mit seinem Schiedsspruch zur Klärung bei helfen.

Wollen Sie negative Einträge hingegen vorzeitig aus Ihrer SCHUA-Auskunft entfernen, werden Sie keinen Erfolgt haben. Denn es gibt gesetzlich festgelegte Speicherfristen für bestimmte Informationen. Erst mit Ablauf der Frist werden Ihre Daten entfernt. Das bedeutet, auch wenn Sie einen Kredit fristgemäß getilgt haben, bleibt der Vermerk vorerst erhalten. Für getilgte Kredite beträgt die Frist drei Jahre nach Rückzahlung.