Huckepack-Modell: Riestern ohne eigenes Einkommen
Stand: 03.05.2011
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Frankfurt/Main - Riester-Sparen ist auch für diejenigen möglich, die kein eigenes Einkommen erzielen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Ehepartner in einen Riester-Vertrag einzahlt. Auf das sogenannte Huckepack-Riestern weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Ohne selbst Beiträge einzuzahlen, bekommt demnach der Ehepartner die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr zum Beispiel im Rahmen eines Bausparvertrags.
Auch die Kinderzulage steht den Huckepack-Sparern zu. Sie wird automatisch der Frau zugeschrieben. Das kann aber geändert werden, wie der Verein mit Sitz in Frankfurt mitteilt. Nach einer Scheidung kann der nicht mehr förderberechtigte Partner den Riester-Vertrag ruhen lassen. Das sei günstiger als den Vertrag zu kündigen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt das Huckepack-Modell nicht.