Honorarberatung: Neues Gesetz soll für mehr Transparenz sorgen
Stand: 30.07.2014
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Berlin/Frankfurt - Ein neues Gesetz soll die Transparenz in der Finanzberatung verbessern. Was das sogenannte Honoraranlageberatungsgesetz, das am 1. August in Kraft tritt, tatsächlich bringt, ist aber umstritten.
Was ist der Grund für das Gesetz?
"Provisionsbasierte Beratung kann Fehlanreize setzen", erläutert das Bundesfinanzministerium. Anleger seien oft schlecht beraten, die Risiken bestimmter Produkte verschleiert worden.
Was sind die Kernpunkte?
Es gibt neben der Anlageberatung auf Provisionsbasis künftig eine gesetzliche Regelung für sogenannte Honoraranlageberater und Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen keine Provisionen von Produktanbietern oder anderen behalten, deren Finanzprodukte sie vermitteln. Banken und Sparkassen müssen die Beratungssysteme organisatorisch strikt trennen. Wer als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten.
Was ist das Problem aus Sicht von Verbraucherschützern?
Das Gesetz gilt nicht für alle Finanzprodukte, sondern nur für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Ausgenommen sind beispielsweise Kapitallebensversicherungen, Bausparpläne oder Spareinlagen. Eine verbraucherfreundliche Rundumberatung sei so nicht möglich, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Die Beratung muss aus einem Guss sein. Deshalb muss ein Honorarberater zu allen Finanzprodukten provisionsfrei beraten", fordert vzvb-Finanzexpertin Dorothea Mohn.
Wie hoch ist das Honorar?
Es gibt keine Gebührenordnung. Häufig wird pro Stunde abgerechnet, der Branche zufolge sind es derzeit im Schnitt etwa 150 Euro.
Wie wird mit Provisionen umgegangen?
Anlageberater müssen Provisionen offenlegen. Nach der Erfahrung von Verbraucherschützern steckt der Teufel aber im Detail. "Teile der Provision sind nach wie vor für die Kunden nicht transparent", kritisiert Mohn. Sie fordert einen klaren Ausweis der Provisionen in Euro und Cent und in einer separate Rechnung. Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass Bankkunden einen Anspruch darauf haben, von Anlageberatern auf versteckte Provisionen zugunsten der Bank hingewiesen zu werden.
Was sagen die Kreditinstitute?
Sie sehen unter anderem die strikte Trennung von Honorarberatung und Beratung auf Provisionsbasis kritisch. Dies werde in der Praxis kleinere und mittlere Kreditinstitute aufgrund mangelnder Ressourcen zu einer Entscheidung "entweder - oder" zwingen, sagt die Deutsche Kreditwirtschaft voraus. "Wenn ich nur zwei Berater habe, ist das in der Praxis ein Problem, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit", sagt Finanzmarktexperte Patrick Arora vom Bundesverband deutscher Banken (BdB).
Wie groß ist das Interesse der Verbraucher?
"Bisher ist es relativ gering", sagt Arora. In der Vergangenheit sei die Honorarberatung vor allem bei Anlagen mit einem größeren Volumen nachgefragt worden. "Massentauglich ist das Modell derzeit nicht. Zumal Kunden für die Beratung zahlen müssen, auch wenn sie ihr Geld gar nicht anlegen." Verbraucherschützerin Mohn hält dagegen: "Wenn Verbrauchern klar wäre, wie viel Provision sie für eine vermeintliche Beratung tatsächlich zahlen, würden sie feststellen, dass die Honorarberatung in den meisten Fällen günstiger ist. Damit würden viele Verbraucher sicher auf Honorarberatung umsteigen."
Wie groß ist das Interesse der Banken und Sparkassen?
Eher gering. Die Banken prüften die Honoraranlageberatung, derzeit scheine das Interesse aber nicht so groß zu sein, heißt es beim BdB. Für die Breite des Marktes werde die Vermittlung auf Provisionsbasis bevorzugt, erklärt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. In der genossenschaftlichen Bankengruppe seien gegenwärtig keine Tendenzen absehbar, die auf eine organisatorische Umstellung der Kundenberatung auf eine Honoraranlageberatung hindeuteten, erklärt auch der Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken. "Es bleibt abzuwarten, ob sich die Beratung gegen Honorar im deutschen Markt überhaupt etablieren wird".