Hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen? Musterverfahren soll klären
Stand: 30.08.2016
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Münster/Berlin - Steuernachzahlungen werden grundsätzlich verzinst. Aktuell liegt der Zinssatz bei 6 Prozent pro Jahr, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Aber sind diese Zinsen in jedem Fall gerechtfertigt? Das soll jetzt in einem Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az.: 10 K 2472/16 E) überprüft werden.
In dem Fall zog ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen vor Gericht. Das Finanzamt hatte für die Bearbeitung der Steuererklärungen für die Jahre 2010 und 2011 jeweils mehrere Monate gebraucht. Neben den Steuern setzte die Behörde dann auch Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet und zogen daher vor Gericht.
Von dem Verfahren können unter Umständen auch andere Steuerzahler profitieren. Sie können in ähnlichen Fällen gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf das Musterverfahren verwiesen werden. Geht das Verfahren zugunsten der Kläger aus, können auch die Einspruchsteller die Zinsen möglicherweise zurückbekommen.