Hintergrund: Der Euro-Rettungsschirm
Stand: 17.11.2010
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Brüssel/Luxemburg - Finanziell angeschlagene Euro-Länder können im Notfall auf den im Frühjahr vereinbarten Euro-Rettungsschirm zurückgreifen. Er ermöglicht es ihnen, Milliardenbeträge auszuleihen, um eine drohende Staatspleite zu umschiffen. Der Rettungsfonds für Euro-Länder wird im Krisenfall an den Finanzmärkten Anleihen herausgeben, die von allen europäischen Ländern mit bis zu 440 Milliarden Euro garantiert werden. Die EU-Mitgliedsstaaten zahlen folglich keine Geldbeträge im klassischen Sinne in den Krisenmechanismus ein.
Bisher wurde der Fonds mit dem offiziellen Namen "Europäische Finanz-Stabilitäts-Fazilität" (EFSF/Luxemburg) nicht in Anspruch genommen. Seit Wochen kursieren Spekulationen, das von einer Bankenkrise schwer erschütterte Irland könnte der erste Kandidat sein.
Inklusive einer Sonderkreditlinie der EU-Kommission von 60 Milliarden Euro und 250 Milliarden Euro vom Internationalen Währungsfonds (IWF) hat der im Mai eingerichtete Rettungsschirm für wackelnde Euro-Staaten einen Umfang von insgesamt 750 Milliarden Euro. Für Schuldensünder Griechenland steht ein gesondertes Hilfspaket von 110 Milliarden Euro bereit, das auch in Anspruch genommen wird.
Geschäftsführer des Luxemburger Krisenfonds ist der Deutsche Klaus Regling. Zuvor war er Generaldirektor der Währungsbehörde der EU-Kommission. Er setzte in langen Verhandlungen durch, dass der Rettungsfonds von den internationalen Ratingagenturen die Topbewertung ("AAA") erhielt.
Bevor der Fonds einspringen kann, müssen strenge Bedingungen erfüllt sein. Ein Euro-Mitgliedsland muss soweit in der Klemme stecken, dass es sich nicht mehr zu hinnehmbaren Zinssätzen an den Märkten finanzieren kann. Es muss dann einen Antrag stellen. Nächster Schritt ist ein Länderprogramm, das mit der EU-Kommission und dem IWF verhandelt wird. Erst nachdem die Euro-Finanzminister dem Programm zugestimmt haben, kann der Fonds aktiv werden. Die ganze Prozedur kann mehrere Wochen dauern.
Der Luxemburger Fonds ist zeitlich begrenzt; er läuft Ende Juni 2013 aus. Die EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen Ende Oktober, dass es von 2013 an eine dauerhafte Einrichtung geben soll. Bei Staatspleiten soll dann auch der private Sektor wie die Banken in die Pflicht genommen werden.
Die Finanzmärkte reagierten irritiert - und die Risikoaufschläge für langfristige Staatsanleihen von Wackelkandidaten wie Irland oder Griechenland stiegen weiter. Führende EU-Länder gaben deshalb in der zurückliegenden Woche am Rande des G20-Gipfels in Seoul eine Erklärung heraus, wonach es einen Bestandsschutz für bisher ausgegebene Staatsanleihen gibt. Neue Krisenregeln würden frühestens von Mitte 2013 an gelten.