Heizkostenabrechnung: 12-Monats-Frist für Vermieter
Stand: 09.10.2015
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Berlin - Jedes Jahr wieder flattert die Betriebskostenabrechnung ins Haus. Für die Abrechnung haben Vermieter ein Kalenderjahr Zeit. Für das Jahr 2014 läuft die Frist am 31. Dezember ab. "Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens an dem Tag zugegangen sein, denn sonst sind die Nachforderungsansprüche des Vermieters ausgeschlossen", klärt Inka-Marie Storm des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin auf. Werfen Vermieter die Heizkostenabrechnung sogar eigenhändig in den Briefkasten der Mieter, sollten sie besser einen Augenzeugen mitnehmen.
Haben Mieter zu viel im Voraus bezahlt, erhalten sie den Differenzbetrag als Guthaben zurück. Das gilt auch für eine Abrechnung, die verspätet beim Mieter angekommen ist.