Heimfahrten zum Wohnort auch ohne Nachweis steuerlich absetzbar
Stand: 09.07.2013
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Berlin - Wer berufsbedingt woanders wohnt, kann für die Heimfahrten 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich absetzen. Begünstigt ist eine Fahrt pro Woche, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin. Laut aktueller Rechtsprechung ist nicht einmal ein Nachweis nötig.
Das heißt: Steuerpflichtige können den Betrag unabhängig davon geltend machen, ob tatsächlich Aufwendungen angefallen sind, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 29/12). Die Aufwendungen können sogar unabhängig von der sonst für die Entfernungspauschale geltenden Grenze von 4500 Euro im Jahr angesetzt werden. Dieser Grenzbetrag gilt nur für tägliche Fahrten zum Arbeitsort.