Hausordnung: Diese Regeln können Vermieter festlegen
Stand: 09.11.2015
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Berlin - In der Hausordnung werden Regeln für das Zusammenleben im Haus festgelegt. Was darin stehen darf und was nicht, darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Sitz in Berlin.
In einer Hausordnung kann beispielsweise geregelt werden, wann und wie gemeinschaftliche Wasch- und Trockenräume genutzt werden können, welche Gegenstände im Hof und im Keller abgestellt werden dürfen und welche Ruhezeiten gelten. Auch Verbote können Teil der Hausordnung sein: Das Grillen auf dem Balkon, das Auslegen von Fußmatten vor der Wohnungstür sowie das Aufstellen von Schuhregalen im Hausflur können Vermieter untersagen.
Denkbar ist auch eine Vereinbarung, in welchen Zeitabständen Mieter das Treppenhaus reinigen müssen. Solche zusätzlichen Pflichten wie eine Treppenhausreinigung müssen aber auch Bestandteil des Mietvertrages sein.
Unzulässig sind Bestimmungen, die dem Mieter verbieten, einen Kinderwagen oder Rollstuhl im Hausflur an geeigneter Stelle abzustellen - wenn eine zumutbare Alternative fehlt.
Wichtig ist, dass die Vereinbarungen allen Mietern bekannt gemacht werden - beispielsweise indem sie im Hausflur aushängen.