Hausbau: Gewährleistungssicherheit vereinbaren
Stand: 10.10.2014
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Berlin - Künftige Bauherren sollten mit ihrer Baufirma eine Gewährleistungssicherheit aushandeln. Diese schütze sie im Fall einer Insolvenz des Unternehmens, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
Nach dem Hausbau und der Abnahme muss das Bauunternehmen fünf Jahre lang für später gefundene Mängel aufkommen und diese kostenlos beseitigen. Doch: Meist bekommen Hausbesitzer diese Leistungen im Fall einer Insolvenz nicht mehr, so der VPB.
Dann könne sich der private Bauherr zwar an den Insolvenzverwalter wenden, aber dieser werde die Forderungen erfahrungsgemäß ablehnen. Eine weitere Möglichkeit sei, den Schaden als Insolvenzforderung geltend zu machen - das bedeutet, der Bauherr reihe sich in die oft lange Liste der Gläubiger ein. Oft bleibe am Ende für den Bauherren kein Geld übrig.