Haspa erlaubt externen Finanzberatern Einsicht in Kundendaten
Stand: 09.07.2010
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Hamburg - Externe Finanzberater können nach Recherchen des NDR in Konten von Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) Einsicht nehmen, selbst wenn keine Einwilligungen dazu vorliegen. Über die Computersysteme der Bank hätten die Berater die Möglichkeit, sämtliche Kontoumsätze und Kundendaten, Wertpapier- oder Versicherungsgeschäfte nachzuvollziehen, berichtete der Hörfunksender NDR Info am Freitag.
Laut Gesetz ist ihnen dieser Einblick nur gestattet, wenn Kunden zuvor eine Einwilligung dazu erteilt haben. Aus einem Revisionsbericht aus dem Jahr 2009 gehe jedoch hervor, dass externe Berater auch ohne solche Einwilligungserklärungen auf die Kundendaten zugegriffen haben. Darüber hinaus können externe Berater als Urlaubsvertreter oder ergänzende Mitarbeiter in den Filialen die Kontodaten einsehen, gehe aus internen Unterlagen hervor.
Insider erklärten dem Sender, es sei völlig normal für externe Berater, in den Dateien nach neuen Kunden für Finanzgeschäfte zu suchen: "Für Kunden ist aber gar nicht ersichtlich, ob der Berater Haspa-Mitarbeiter ist oder ein selbstständiger Handelsvertreter." Die Bank habe die Berater sogar aufgefordert, sich wie normale Angestellte zu verhalten. Die Haspa widerspricht dieser Darstellung. Jeder der 80 externen Finanzberater müsse sich als solcher auch ausweisen, heißt es in einer Stellungnahme. Außerdem gehe die Bank Unregelmäßigkeiten entschieden nach.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kündigte an, die Datenschutz-Standards bei der Haspa zu überprüfen. Zuletzt hatte die Postbank bereits mit ähnlichen Datenschutzmängeln für Schlagzeilen gesorgt. Daraufhin musste sie ein Bußgeld von 120.000 Euro zahlen.