Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Hartz IV: Großeltern müssen Sparbücher für Enkel nicht kündigen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Gießen/Berlin - Sowohl eine Mutter als auch ihre Tochter haben Anspruch auf Hartz-IV, obwohl die Großeltern für ihre Enkelin ein Sparbuch mit einem Sparguthaben oberhalb des Freibetrags führen. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az.: S 22 AS 341/12).

Der Fall: Eine 48-jährige Frau lebte mit ihrer minderjährigen Tochter in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft und erhielt Hartz IV. Leistungen für die Tochter lehnte das Jobcenter ab, weil die Großeltern auf deren Namen Sparbücher mit einem Guthaben von knapp 9.700 Euro angelegt hatten. Das Sparvermögen liege um gut 4.000 Euro über dem gesetzlichen Freibetrag, argumentierte das Jobcenter und der Lebensunterhalt sei bei einem monatlichen Anspruch der Tochter in Höhe von rund 140 Euro für Monate sichergestellt. Allerdings verwahrten die Großeltern die Sparbücher und waren nicht bereit, sie zu kündigen und den angelegten Betrag an ihre Enkelin auszuzahlen.

Das Urteil: Mussten sie auch nicht. Großeltern, die Sparbücher oder Konten auf den Namen eines Kindes angelegt hätten und diese nicht aus der Hand gäben, wollten sich auch die Verfügung über das Sparvermögen vorbehalten. Das Geld könne also nicht der Enkelin zugerechnet werden. Das Jobcenter wurde verurteilt, auch für die Tochter Leistungen zu erbringen. Die entgegenstehenden Bescheide wurden aufgehoben.