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Hartz 4: Schonvermögen für die Altersvorsorge steigt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Köln - Arbeitslose soll künftig mehr von ihrer privat angesparten Altersvorsorge behalten können. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) steigen die Freibeträge für das Schonvermögen deshalb von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr. Nur was dann noch darüber liegt, wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts herangezogen.

Nach der Neuregelung muss den Angaben zufolge ein 50-jähriger Bezieher von Arbeitslosengeld II bis 37.500 Euro für seinen Lebensunterhalt nicht auf Kapital zurückgreifen, das er zur Altersvorsorge etwa in Lebensversicherungen angelegt hat. Bei einem 60-Jährigen ergibt sich nach der Anhebung ein maximaler Freibetrag von 45.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Ersparte wirklich für die Altersvorsorge angelegt ist und nicht vorher zur Verfügung steht - das gilt auch für die Zeit nach Bezug des Arbeitslosengeldes II.