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Handwerkerrechnung: Trennung nach Material und Lohn nicht zwingend

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer angefallene Handwerkerkosten steuerlich geltend machen möchte, muss beim Finanzamt nicht unbedingt eine Rechnung vorlegen, in der die Kosten separat ausgewiesen werden.

Absetzbar sind unter anderem Arbeits- und Fahrtkosten, nicht berücksichtigt werden die Materialkosten. Daher verlangen die Finanzämter in der Regel, dass in den Rechnungen die nicht begünstigten Kosten separat ausgewiesen werden. Das ist aber nicht zwingend, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mit Blick auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Beim Hausanschluss hat dieses eine Aufteilung im Wege der Schätzung vorgenommen und 60 Prozent der Aufwendungen als Bauleistung anerkannt (Az.: 7 K 7310/10). In vergleichbaren Fällen können sich Steuerpflichtige darauf berufen, erklärt der NVL.