Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Handwerkerleistungen nach Eigenheimbezug sind absetzbar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer ein Eigenheim baut, kann die Handwerkerkosten dafür nicht von der Steuer absetzen. Doch sobald das neue Haus bezogen ist und der neue Haushalt besteht, sieht die Sachlage anders aus. Dann ist unter Umständen ein Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro drin.

Wer kurz nach dem Umzug ins neugebaute Eigenheim den Handwerker kommen lässt, kann diese Kosten als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung absetzen. "Damit lassen sich womöglich pro Jahr bis zu 1.200 Euro Einkommensteuern sparen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Finanzamt kann sich quer stellen

Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass es sich um eine Baumaßnahme in einem bereits bestehenden Haushalt handelt. Werden Haus oder Wohnung neu errichtet, gibt es die Steuerermäßigung nicht.

In der Praxis kommt es oft zu Streit mit dem Finanzamt, wenn die Bauherren ihren Neubau bereits bezogen haben, in den Folgemonaten aber noch Baumaßnahmen vorgenommen werden. Im Fall einer Familie aus Brandenburg etwa wurden nach dem Einzug noch die Außenfassade verputzt, ein Zaum gezogen, Pflasterarbeiten auf dem Grundstück ausgeführt sowie Rollrasen verlegt. Das Finanzamt verweigerte den Steuerabzug, weil es sich um Neubaumaßnahmen gehandelt hätte.

Nachdem das Finanzgericht Berlin-Brandenburg das bestätigt hatte, legte die Familie Revision beim Bundesfinanzhof ein (Az.: VI R 53/17). Das Finanzamt änderte daraufhin den Steuerbescheid zugunsten der Kläger.

Arbeiten nach Einzug steuerlich geltend machen

Der Steuerzahlerbund rät daher, Restarbeiten nach dem Umzug, die die Bewohnbarkeit des Hauses nicht beeinträchtigen, als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Verweigert das Finanzamt den Steuerbonus, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Zur Begründung könne auf das genannte Gerichtsverfahren hingewiesen werden.