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Händler können unverhältnismäßig große Euro-Noten ablehnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe - der verwendete Geldschein muss aber im Verhältnis zur Ware angemessen sein.

Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Ein Beispiel: Will ein Käufer eine Packung Kaugummi mit einem 100-Euro-Schein bezahlen, muss der Händler die Banknote nicht annehmen, wenn er glaubhaft versichern kann, dass er zu wenig Wechselgeld in der Kasse hat. Für Münzen gibt es in Deutschland sogar eine gesetzliche Obergrenze: Niemand ist nach Angaben des Bankenverbandes verpflichtet, mehr als 50 Münzen auf einmal anzunehmen. Das gilt für Geschäfte, Gaststätten, Hotels, Behörden und Tankstellen ebenso wie für Privatpersonen. Größere Mengen Kleingeld können in beliebiger Stückzahl kostenfrei bei den Filialen der Deutschen Bundesbank in Banknoten eingetauscht werden. Eine Übersicht mit Adressen und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite der Bundesbank (www.bundesbank.de).