Gutachten: Fiskalpakt nach Abschluss nicht mehr kündbar
Stand: 03.04.2012
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Berlin - Ist der Fiskalpakt erst einmal verabschiedet, ist er nicht mehr einseitig kündbar. Zu diesem Schluss kommt einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.
Um den beschlossenen Fiskalpakt zu kündigen, müssten alle Vertragspartner dem einvernehmlich zustimmen. Es seien "keine Umstände bekannt, die auf eine einseitige Kündigungsmöglichkeit hindeuten würden", heißt es im Gutachten.
Auch das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass ein späteres Abrücken von dem Vertrag nicht möglich wäre. "Ein Kündigungsrecht ist im Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion nicht vorgesehen", heißt es laut "SZ" in einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter auf eine Anfrage der Linken.
Die Linksfraktion prüfe nun eine Verfassungsklage, sagte deren Europaexperte Alexander Ulrich der "SZ". "Mit dem Fiskalpakt werden die demokratischen Parlamentsrechte beschnitten, und zwar de facto für die Ewigkeit", begründete er seine Bedenken.