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Grundschuld trotz voll abbezahltem Haus

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt am Main - Vor dem Verkauf einer Immobilie sollten Eigentümer einen Blick ins Grundbuch werfen. Denn auch wenn das Haus längst schuldenfrei ist, kann dort noch eine Grundschuld eingetragen sein.

Damit sich der Verkauf einer Immobilie nicht unnötig verzögert, sollten Verkäufer vorher das Grundbuch kontrollieren. Eine eingetragene Grundschuld wird niemals automatisch gelöscht, auch wenn man den Immobilienkredit komplett abbezahlt hat, teilt die Notarkammer Frankfurt mit.

Für den Löschauftrag braucht man den Grundschuldbrief

Vielmehr muss dafür ein notariell beglaubigter Löschungsantrag des Eigentümers vorliegen. Insbesondere bei einer Briefgrundschuld brauchen Eigentümer dafür den Original-Grundschuldbrief der Bank. Wer sein Darlehen getilgt hat, sollte also darauf achten, dass er von der Bank das Original-Dokument erhält und den Grundschuldbrief sorgsam aufbewahrt. Andernfalls muss man unter Umständen ein gerichtliches Verfahren in Gang setzen, damit die Grundschuld gelöscht wird.