Grundfreibetrag auf P-Konto steigt zum 1. Juli
Stand: 30.06.2011
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Düsseldorf - Auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ab dem 1. Juli ein höherer Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Schuldner können dann über 1028,89 Euro statt wie bisher über 985,15 Euro verfügen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erklärt. Grund sei die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen.
Kreditinstitute müssten diesen geänderten Sockelbetrag automatisch berücksichtigen. Wird dennoch versehentlich nach der alten Pfändungstabelle überwiesen, könnten Schuldner die zu viel gezahlten Beiträge zurückverlangen.