Großteil der Steuererklärungen muss elektronisch übermittelt werden
Stand: 16.03.2012
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Berlin - Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt, dass beinahe sämtliche Steuererklärungen für 2011 elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden müssen. In erster Linie sind die Bezieher von sogenannten Gewinneinkünften von der elektronischen Übertragungspflicht der Einkommensteuererklärung 2011 betroffen. "Das sind unter anderem Land- und Forstwirte, Selbständige und Gewerbetreibende."
Auch wenn das Projekt E-Bilanz, also die elektronische Übermittlung der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen, um ein Jahr verschoben wurde, gilt dies nicht für die Steuererklärungen.
Für 2011 müssen ebenfalls elektronisch übermittelt werden unter anderem die Umsatzsteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Feststellungserklärungen und die Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Käding weist darauf hin, dass Letzteres beispielsweise auch für vermietende Haus- und Wohnungseigentümergemeinschaften gilt. Nur in Ausnahmefällen wird das Finanzamt um unbillige Härten zu vermeiden, die Abgabe von Erklärungen in herkömmlicher Form zulassen.
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