Große Geldsummen alle 10 Jahre steuerfrei verschenken
Stand: 13.01.2015
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Berlin - Wer clever schenkt, kann Steuern sparen. Denn Vermögen muss nicht erst nach dem Tod vererbt werden. Es kann zu Lebzeiten steuerfrei verschenkt werden.
Allerings nur, wenn bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Die Freibeträge können nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Bei größeren Familienvermögen kann es also ratsam sein, Schenkungen zu Lebzeiten rechtzeitig zu planen.
So haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro. Für Kinder liegt er bei 400.000 Euro, für Enkelkinder bei 200.000 Euro. Weit niedriger ist der Freibetrag für Geschwister, Nichten und Neffen mit jeweils 20.000 Euro. Nichtverwandte haben ebenfalls einen Freibetrag von 20.000 Euro.