Gold zu Geld machen: So gehts!
Stand: 04.12.2014
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Köln - Wer wertvollen Schmuck, Münzen oder Zahngold in bare Münze umwandeln möchte, sollte mit Vorsicht agieren. Denn in der Branche gibt es nicht nur seriöse Händler.
Omas alte Schmuckschatulle hält nicht selten einige Überraschungen bereit: Goldketten, passende Ohringe oder Broschen. Und wird der Geschmack des neuen Besitzers nicht zu 100 Prozent getroffen, entschließt sich manch einer daher, die Preziosen zu Geld zu machen. Das kann sich unter finanziellen Gesichtspunkten richtig lohnen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass der Goldpreis stark schwankt.
Vorsicht bei fliegenden Händlern
"Dementsprechend kann man kaum sagen, ob nun - trotz des derzeit noch immer hohen Preises - ein guter Zeitpunkt zum Verkauf ist", erklärt Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Vor einem Verkauf sollten sich Verbraucher unbedingt über die Zuverlässigkeit und Seriosität des Ankäufers informieren", ergänzt Joachim Dünkelmann, Geschäftsführer beim Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte in Köln.
Vorsicht ist bei fliegenden Händlern geboten - darunter sind mitunter auch Gauner. "Betrüger besuchen gerne - etwa getarnt als Antiquitätenhändler - ihre Opfer zu Hause", berichtet Urban. Sie geben vor, sich für Pelze, Porzellan und eben auch Altgold zu interessieren. Haben Sie dann ein wertvolles Schmuckstück in den Händen, wollen sie es dann "zwecks Prüfung der Reinheit" gleich mitnehmen. Ihre Zusage, sich am nächsten Tag zu melden, halten sie nicht ein: Die Betrüger und das Gold bleiben spurlos verschwunden.
Im Zweifelsfall mehrere Angebote einholen
Wer Schmuck, Goldzähne oder das Tafelsilber zu Geld machen will, ist bei etablierten Händlern, Goldschmieden oder Juwelieren besser aufgehoben. "Im Zweifelsfall sollten sich Verbraucher Angebote zu ein und demselben Stück von mehreren Seiten einholen und Preisvergleiche anstellen", rät Thomas Weiss, Leiter Vertrieb und Edelmetallservices bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanschalt (Agosi) in Pforzheim.
In der Regel wird getragener Schmuck in Scheideanstalten in seine Bestandteile zerlegt. Gold und Silber werden wieder eingeschmolzen. Vorher gibt es für den Verkäufer Geld. Beim Händler oder Juwelier des Vertrauens kommt das Stück, das verkauft werden soll, auf die Waage. Im Beisein des Besitzers natürlich. Dann geht es darum, den Feingehalt des Goldes zu prüfen. "Der Feinmetallinhalt der Legierung des Schmuckstücks ist maßgeblich, um den Wert zu ermitteln", erklärt Weiss. Gängige Legierungen bei Gold sind etwa 8 Karat. Die Punzierung liegt hier bei 333, das entspricht einem Feingoldinhalt von 33,3 Prozent; 14 Karat (Punzierung 585) entsprechen einem Feingoldinhalt von 58,5 Prozent. Bei 18 Karat beträgt die Punzierung 750 - ein Feingoldinhalt von 75 Prozent. "Die Punzierung findet sich oft als kleine Prägung auf den Schmuckstücken", sagt Weiss.
Auszahlung pro Gramm Gold
Geld bekommt der Verkäufer pro Gramm Gold. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Aufschlag für eingearbeitete Edelsteine. "Geklärt werden sollte, ob auch die sehr wertvollen Platin- und Palladiumanteile im Zahngold vergütet werden", empfiehlt Verbraucherschützer Urban. Bei der Prüfung des zu verkaufenden Teils werden Gebühren fällig. "Die meisten Juweliere bieten den Ankauf von Altgold oft gegen Gutschrift bei Neukauf von Schmuck an", erklärt Dünkelmann. Diese Form der Inzahlungnahme ist aus seiner Sicht für den Verbraucher oft von Vorteil. Wer lieber Bargeld für sein Stück haben möchte, muss sich darauf einstellen, 30 Prozent des Wertes als Gebühr an den Händler oder Juwelier zu zahlen. Die Kosten fallen unter anderem für das Begutachtung und Wiegen, den Wertversand an die Scheideanstalt sowie das Einschmelzen an.
Möglich ist, Altgold bei einer Scheideanstalt zu verkaufen. "Das ist aber nur bei größeren Kontingenten lohnend, da hier die Kosten für Schmelze und Analyse unabhängig von der Menge in Abzug gebracht werden", sagt Weiss. Auch übers Internet kann Gold verkauft werden: Händler bieten an, sich Altgold per Post zuschicken zu lassen - anschließend wird es geprüft, gewogen und bezahlt. "Bei einem Verkauf übers Internet sollten Altgold-Besitzer besonders kritisch sein und sich über den Anbieter genauestens informieren", rät Urban. Daneben sollte geprüft werden, ob der Versand des Goldes versichert ist.
Handwerkskunst oder emotionale Werte werden nicht vergütet
Geklärt werden muss auch, zu welchem Tag der Goldpreis ermittelt wird - schließlich kann der Goldkurs in der kurzen Zeit zwischen Absenden des Goldes und dem Zahltag erheblich schwanken. "Wichtig ist auch, dass der Kunde das Preisangebot ablehnen kann, wenn es ihm als zu niedrig erscheint", so Urban. Egal, wie der Verkauf erfolgt: "Anbieter sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie für ihr Stück in aller Regel den reinen Goldpreis erhalten", erklärt Dünkelmann. Die Handwerkskunst oder gar der emotionale Wert - das wird nicht vergütet.