GEZ-Gebühr: Befreiung binnen zwei Monaten beantragen

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 14.03.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Potsdam - Wer Leistungen zum Lebensunterhalt vom Staat erhält, muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Automatisch befreit ist aber niemand, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Das muss beantragt werden.
Dabei müssen Verbraucher einen Nachweis über die Leistung, die sie beziehen, an den Beitragsservice schicken. Die Befreiung gilt ab dem Datum auf dem Bewilligungsbescheid, wenn Verbraucher den Antrag binnen zwei Monaten einreichen. Laut dem Beitragsservice ist nicht notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Befreit sind unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter.
Nachrichten zum Thema
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen wurden gesenkt:
- 3 Monate 1,80 % p.a. (vorher 1,90 % p.a.)
- 6 Monate 1,70 % p.a. (vorher 1,80 % p.a.)
- 12 Monate 1,60 % p.a. (vorher 1,80 % p.a.)
- 24 Monate 1,50 % p.a. (vorher 1,60 % p.a.)
Tagesgeld der Distingo Bank:
2,26 % Zinsen p.a. (vorher 2,31 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden gesenkt:
- 2 Jahre 2,55 % p.a. (vorher 2,60 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 3 Jahre 2,40 % p.a. (vorher 2,35 % p.a.)
- 4 Jahre 2,45 % p.a. (vorher 2,40 % p.a.)
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