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Gesundheitskosten steuerlich absetzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Ausgaben für Zahnersatz, Brillen, Kuren oder Zuzahlungen zu Rezepten können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Das gelte jedoch nur, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten werde, sagt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Die Höhe dieser Eigenbelastung ist bei jedem Steuerzahler unterschiedlich. Sie richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.

Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Gesamteinkommen von 40.000 Euro im Jahr liege der zumutbare Eigenanteil bei 400 Euro, gibt der Steuerzahlerbund ein Beispiel. Kosten, die über diesem Betrag liegen, werden vom Finanzamt berücksichtigt.

Verbraucher sollten daher ihre Gesundheitsausgaben aus diesem Jahr zusammenrechnen. Liegen die Ausgaben knapp unter dem Eigenanteil, könne etwa eine neue Brille noch in diesem Jahr angeschafft und das Finanzamt so an den Gesamtkosten beteiligt werden. Wer die Belastungsgrenze in keinem Fall mehr erreicht, könne die Ausgaben aber auch in den Januar verschieben, um im kommenden Jahr die zumutbare Eigenbelastung zu erreichen.