Gesetzliche Rentenversicherung: Erziehungszeit wird angerechnet
Stand: 06.07.2010
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Berlin - Bei rund 9,4 Millionen Renten finden Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung Berücksichtigung. Von der Anrechnung profitieren rund 97 Prozent Frauen und nur rund drei Prozent Männer. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente. Für Geburten bis 1991 werden das erste Jahr, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre nach der Geburt angerechnet. Die Berechtigten werden so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Höhe von zurzeit rund 32.000 Euro im Jahr verdienen. Für ein Jahr Kindererziehung ergibt sich aktuell eine monatliche Rentensteigerung von bis zu 27,20 Euro in den alten und 24,13 Euro in den neuen Bundesländern.
Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Erziehen die Elternteile ihr Kind gemeinsam, kann die Erziehungszeit nur bei einem Elternteil angerechnet werden. Die Eltern können bei gemeinsamer Erziehung vorab bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll.
Die Zahlen ergeben sich aus den aktuellen statistischen Daten der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenbestand am 31.12.2009.