Gesetzgeber macht den Girokonto-Wechsel einfacher
Stand: 16.09.2016
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Frankfurt/Main - Viele Verbraucher scheuen sich, ihr Girokonto zu wechseln, obwohl eine andere Bank womöglich günstiger ist. Der Gesetzgeber stärkt nun die Rechte der Verbraucher: Von diesem Sonntag (18.9.) an wird es einfacher, mit dem Konto zu einer anderen Bank zu wechseln.
Das neue Institut muss ein- und ausgehende Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge der vorangegangenen 13 Monate zu übermitteln. Das gilt auch bei Kontoeröffnungen im europäischen Ausland.
Die Regelungen sind Teil des Zahlungskontengesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Andere Bestimmungen wie das sogenannte Basiskonto greifen bereits. So hat zum Beispiel seit dem 19. Juni jeder Bürger in Deutschland das Recht auf ein Girokonto ("Basiskonto"). Bei den Neuerungen zum Kontowechsel hatten die Bankenverbände eine längere Übergangsfrist gefordert.
Einer Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom aus dem Juni 2016 zufolge hat nur jeder vierte (23 Prozent) Deutsche schon einmal sein Girokonto gewechselt. Drei Viertel der Deutschen haben demnach ihre Hauptbankverbindung noch nie gewechselt. Die vereinfachten Möglichkeiten zum Kontowechsel sind gerade jetzt, wo viele Banken ihre Gebühren erhöhen, eine Chance für Verbraucher, den Banken Paroli bieten zu können und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Denn viele Institute erhöhen wegen des Zinstiefs und steigender Regulierungskosten die Gebühren für ihre Kunden. Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon ist überzeugt, dass es in absehbarer Zeit überall in Deutschland Gebühren für die Kontoführung gibt: "Ich erwarte, dass es in einigen Jahren praktisch nirgendwo mehr kostenlose Girokonten geben wird." Der Finanzaufsicht Bafin ist die Gratis-Mentalität schon lange ein Dorn im Auge. "Über Girokonten, Depots oder Kreditkarten zum Nulltarif mögen sich Kunden freuen. Mangels alternativer Ertragsquellen lässt sich dieses Angebot aber nicht auf Dauer aufrechterhalten", sagte Bafin-Präsident Felix Hufeld kürzlich bei einer Bankentagung. "Trotz des harten Wettbewerbs mit Gratisangeboten wird es hier zu einem Umdenken kommen müssen."
Bleibt für Verbraucher die Möglichkeit, sich einen Anbieter mit vergleichsweise geringen Gebühren zu suchen. Die alternative Triodos Bank sieht die Wechselbereitschaft von Bankkunden durch die neue Regelung beflügelt. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Instituts gab jeder vierte (25 Prozent) von 1013 Befragten an, er könne sich angesichts der vereinfachten Bedingungen vorstellen, sein Girokonto zu einer anderen Bank zu übertragen. 43 Prozent erklärten, bislang sei ihnen der Aufwand für einen Wechsel zu groß gewesen.
Die Branche setzt das neue Gesetz erheblich unter Druck: Hat ein Kunde bei der neuen Bank den Kontowechsel beantragt, muss diese innerhalb von zwei Geschäftstagen Kontakt zum bisherigen Geldinstitut aufnehmen. Dieses wiederum hat fünf Geschäftstage Zeit, um eine Liste aller Daueraufträge, Lastschriften und eingehenden Überweisungen an den Verbraucher und die neue Bank zu übermitteln. Weitere fünf Geschäftstage später soll das neue Konto fertig eingerichtet sein.
Die Branche sieht sich gut vorbereitet. "Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen für einen Kontenwechsel sind ambitioniert", räumen die fünf großen Bankenverbände zwar ein, die in der Deutschen Kreditwirtschaft organisiert sind. Sie erklären aber zugleich: "Um einen Kontenwechsel dennoch "just in time" zu gewährleisten, haben Banken und Sparkassen ein Abkommen zur Umsetzung der Kontenwechselhilfe abgeschlossen, das die praktische Umsetzung eines Wechsels durch die beteiligten Instituten unterstützt."