Gesetzentwurf: Trennbank soll Spareinlagen besser schützen
Stand: 31.01.2013
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Berlin - Zum Schutz der Einlagen von Bankkunden will die Bundesregierung Banken stärker an die Kandare nehmen. Größere Geldinstitute sollen ihr risikoreiches Investmentgeschäft vom klassischen Bankgeschäft trennen.
Damit macht die Bundesregierung trotz massiver Proteste der Kreditwirtschaft ernst mit Plänen für ein Trennbankensystem. Nach einem am Mittwoch in Berlin bekanntgewordenen Gesetzentwurf soll das Kundengeschäft dann abgeschirmt werden, wenn die riskanten Geschäfte "einen bestimmten Umfang erreicht haben".
Trennung der Geschäfte ab einem bestimmten Schwellenwert
In Anlehnung an Empfehlungen einer Expertenkommission gilt eine verpflichtende Abtrennung nur ab einem bestimmten Schwellenwert: Die Vermögenswerte der riskanten Geschäftstätigkeiten müssen mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme ausmachen oder größer als 100 Milliarden Euro sein. Bei Überschreiten des Schwellenwertes muss das Eigengeschäft - also der nicht kundenbezogene Handel mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen auf eigene Rechnung - in einer eigenständigen Handelsgesellschaft gebündelt werden.
Die Pläne orientieren sich an Vorschlägen einer Expertengruppe der EU-Kommission unter Leitung des finnischen Notenbankpräsidenten Erkki Liikanen. Diese plädiert dafür, dass Großbanken die besonders riskanten Teile ihres Investmentbankings abtrennen und in eine Tochtergesellschaft auslagern. Diese kann im eigenen Konzern geführt werden. Kundengelder sollen so besser abgeschirmt werden.
Schutz der Steuerzahler im Fokus
Grundsätzlich sollen Steuerzahler vor neuen Milliarden-Kosten geschützt werden, wenn Banken vor der Pleite gerettet werden. Rückendeckung für eine Risikoabschirmung kam zuletzt auch von der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der Bundesbank. Die Privatbanken lehnen ein Trennbankensystem vehement ab. Das Universalbankensystem in Deutschland habe sich bewährt.
Das geplante Gesetz enthält auch Regelungen für eine geplante Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Ferner geht es um Regeln für eine strafrechtliche Haftung von Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen im Risikomanagement.
Banken: Entscheidung nicht übers Knie brechen
Die Banken warnen vor unbekannten Risiken. "Die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge zur Abtrennung des Handelsgeschäfts sind vollkommen übereilt und dürfen nicht übers Knie gebrochen werden", kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Michael Kemmer. So sei noch völlig unklar, wie sich die Pläne auf den europäischen Bankenmarkt, das Universalbankensystem und die Finanzierungssituation der Wirtschaft auswirkten.
"Bevor die Bundesregierung die Abtrennung von Handelsgeschäften weiter vorantreibt, sollte sie daher zunächst die Ergebnisse der von der EU-Kommission geplanten Auswirkungsstudie für den Liikanen-Bericht abwarten", forderte Kemmer. Auch die oberste Finanzaufsicht Bafin prüfe die Folgen der Maßnahmen. "Bislang gibt es keinen Nachweis, dass durch eine Abtrennung von Handelsgeschäften die Finanzmarktstabilität erhöht wird. Eine Notwendigkeit für diese übereilte Gesetzesinitiative besteht daher nicht."
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