Gericht: Steuererstattung darf auf Hartz IV angerechnet werden
Stand: 23.11.2011
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Karlsruhe - Hartz-IV-Empfänger müssen Steuerrückzahlungen auf die Grundsicherung anrechnen lassen. Das Bundesverfassungsgericht wies damit die Beschwerde einer Frau aus Berlin zurück, die sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuer-Rückzahlung gewehrt hatte (Az. 1 BvR 2007/11).
Die Anrechnung der Steuererstattung verletze nicht das Grundrecht auf Eigentum, hieß es zur Begründung. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sei als "fürsorgerische Sozialleistung" nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt. Der Gesetzgeber habe bei der Regelung von Sozialleistungen einen weiten Spielraum.
Bereits im März hatte das Karlsruher Gericht entschieden, dass die Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Grundsicherung zulässig ist.
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