Gericht: Allianz-Vertragsklauseln sind unwirksam
Stand: 23.08.2011
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Stuttgart - Millionen ehemaliger Kunden der Allianz haben möglicherweise Ansprüche auf Nachzahlungen aus ihren Lebens- oder Rentenversicherungen wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam. Das teilten die Verbraucherschützer am Dienstag mit.
Dabei gehe es um Bedingungen zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die von der Allianz vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden.
(Aktenzeichen: 2 U 138/10, Urteil vom 18. August 2011)