Genussrechte: Anlage mit hohem Verlustrisiko
Stand: 14.01.2014
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Berlin - Der größte Anbieter grüner Kapitalanlagen, Prokon, hat in einem Rundbrief an seine Anleger vor einer Insolvenz noch in diesem Monat gewarnt, sollten die Investoren nicht vorübergehend auf ihr Geld verzichten. Ginge Prokon pleite, wäre dies eine der größten Insolvenzen am grauen Kapitalmarkt. Zehntausende Kleinanleger, die sogenannte Genussrechte von Prokon gekauft und auf diese Weise Kapital in das Unternehmen gesteckt haben, müssten um ihr Geld bangen.
Was sind Genussrechte?
Genussrechte oder auch Genussscheine sind eine Anlageform des grauen Kapitalmarkts. Die dem Käufer zugesagte Vergütung wird vom Gewinn oder Verlust der Gesellschaft abhängig gemacht. Im Gegensatz zur Aktie erwirbt der Käufer eines Genussrechts kein Stimmrecht. Geht das Unternehmen pleite, werden erst alle anderen Gläubiger wie Banken bedient, bevor die Inhaber von Genussrechten ihr Geld zurückbekommen. Es besteht das Risiko eines Totalverlusts.
Wer bietet Genussrechte an?
Meist kleine oder mittelständische Unternehmen, die aus dem Bereich der erneuerbaren Energien kommen, aber auch aus dem Weinbau, dem Verlagswesen oder dem Start-up-Bereich. Laut Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wird dieses Modell der Kapitalgewinnung, bei dem die Banken außen vor bleiben, von tausenden Unternehmen schon seit mehreren Jahrzehnten genutzt.
Was ist der graue Kapitalmarkt?
Der graue Kapitalmarkt umfasst Finanzgeschäfte, die zwar legal sind, aber nicht der Kontrolle durch staatliche Aufsichtsbehörden unterliegen. Hier agieren typischerweise private Finanzvermittler, die mittels Telefon- oder E-Mail-Werbung an Anleger herantreten und für Unternehmensbeteiligungen in geschlossenen Fonds, Steuersparmodelle oder Immobilienbeteiligungen werben. Der unregulierte Markt ist auch bei unseriösen und dubiosen Anbietern beliebt, die Verbrauchern bei riskanten Geschäften hohe Gewinne oder Zinsen versprechen.
Was tut die Politik?
Nach Ansicht von Verbraucherschützern nicht genug. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte zwar schärfere Regeln für den zuvor kaum regulierten grauen Kapitalmarkt beschlossen. Diese beinhalten strengere Dokumentationspflichten bei der Beratung und eine Prüfung von Verkaufsprospekten. Angesichts der Krise bei Prokon fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) aber eine noch strengere Regulierung. Vor allem den Vertrieb müsse die Bundesregierung umgehend beschränken, "so dass diese Produkte nicht mehr beworben und empfohlen werden dürfen", sagte vzbv-Expertin Dorothea Mohn dem "Handelsblatt".