Gemeinschaftsräume: Die Heizkosten tragen alle Mieter
Stand: 31.03.2015
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Berlin - Die Heizkosten, die für Hausflure, Treppenhäuser oder Waschküchen anfallen, werden im Normalfall von allen Mietern übernommen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin.
In derartigen Gemeinschaftsräumen muss der Heizverbrauch aber nicht erfasst werden. Der Vermieter muss an diesen Heizkörpern keine Heizkostenverteiler anbringen lassen. Bezahlen müssen die Mieter diese Heizkosten trotzdem. Der Verbrauch in den Gemeinschaftsräumen fließt in den Gesamtverbrauch des Hauses ein, und dieser Verbrauch wird dann anteilig auf alle Mieter aufgeteilt. Das bedeutet, je höher die Heizkosten für die eigenen vier Wände ausfallen, desto höher sind die für Mieter zu übernehmenden anteiligen Kosten für Hausflure oder Treppenhäuser.
Ausnahme: Gemeinschaftsräume mit hohem Verbrauch
Lediglich für Gemeinschaftsräume mit einem hohen Wärme- oder Warmwasserverbrauch gibt es nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes eine Ausnahme: So bestimmt die Heizkostenverordnung, dass die Kosten für Schwimmbad, Sauna oder Tiefgarage zu erfassen und von den übrigen Heizkosten zu trennen sind. Die Kosten dürfen dann, soweit im Mietvertrag vereinbart, auf alle Mieter im Haus verteilt werden, zum Beispiel nach Personenzahl oder Wohnungsgröße.