Gemeinschaftskonto: Wann Geldeingang als Schenkung gilt
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 02.10.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München - Viele Ehepaare und Lebenspartner haben ein gemeinschaftliche Girokonten. Gehen dort größere Beträge ein, die zum Beispiel aus einer Erbschaft stammen, sollten die Partner vorsichtig sein.
Denn dies kann unter Umständen als Schenkung an den anderen Partner bewertet werden, erklärt das Deutsche Erbrechtsforum mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: II R 33/10). Das heißt: Wird der Freibetrag für Ehepartner in Höhe von 500 000 Euro überschritten, kann Schenkungsteuer anfallen. Voraussetzung ist, dass der andere Partner so über die eingezahlten Beträge verfügt, als handele es sich um sein eigenes Geld.
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