Gemeinsames Konto: Ex-Paar muss Geld halbe-halbe aufteilen
Stand: 01.07.2014
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Saarbrücken - In der Regel sind Ehepaare an einem gemeinsamen Konto je zur Hälfte beteiligt. Nach einer Trennung darf daher ein Ehepartner auch nur maximal die Hälfte des Kontoguthabens abheben. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschieden (Az.: 4 UF 181/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall hatte die Frau zwei Tage nach der Trennung vom gemeinsamen Konto in Polen das gesamte Guthaben in Höhe von umgerechnet rund 3.800 Euro abgehoben. Sie behauptete, das Geld für trennungsbedingte Anschaffungen wie Möbel und Elektrogeräte zu benötigen. Der Ehemann forderte die Hälfte der Summe zurück.
Mit Recht, befanden die Richter. Ehepartner seien an dem jeweiligen Kontostand eines Gemeinschaftskontos und insbesondere am Kontostand zum Zeitpunkt der Trennung zu gleichen Teilen beteiligt. Sei nichts anderes vereinbart worden, so sei dieses Guthaben beim Scheitern der Ehe grundsätzlich zur Hälfte zu teilen.