Geldautomatengebühren: Kartellamt droht mit Verfahren
Stand: 23.06.2011
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Frankfurt/Bonn - Dem Bundeskartellamt sind die Gebühren für das Geldabheben an Automaten fremder Banken immer noch zu hoch. Die Wettbewerbsbehörde erwäge die Einleitung von Verfahren, sollten die Gebühren auf dem Land nicht weiter sinken, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitag). "In ländlichen Regionen, in denen die Kunden nur schwer ausweichen können, lässt die Entwicklung weiterhin zu wünschen übrig. Sollte sich das nicht ändern, bleibt die Einleitung von Verfahren eine Option", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Zeitung. In größeren Städten entfalteten die auf Druck des Kartellamtes eingeführten Neuregelungen hingegen eine gewisse Wirkung, dort werde offenbar Wettbewerbsdruck erzeugt.
Das Kartellamt hatte die schon im vorigen Sommer angedrohten Verfahren zunächst zurückgestellt, um die Effekte der von den Bankenverbänden angebotenen Kompromisslösung abzuwarten. Seit Januar müssen die Gebühren an den Automaten angezeigt werden, außerdem haben sich die Privatbanken auf ein einheitliches Limit von 1,95 Euro verständigt. Zum Teil deutlich höhere Preise berechnen allerdings die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken. Derzeit läuft noch eine Datenabfrage des Kartellamtes, die bis August abgeschlossen werden soll. Die Auswertung werde über das weitere Vorgehen entscheiden.
Dabei will sich das Kartellamt anscheinend am Höchstbetrag der Privatbanken orientieren. "Die Gebühr der Privatbanken ist bei der Analyse eine wichtige Richtschnur. In der Diskussion über Kosten und kostendeckende Gebühren liefert sie eine Benchmark", sagte Mundt.
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