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Geldanlage: Worauf man bei der Honorarberatung achten sollte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Amberg - Jedes Jahr gehen deutschen Anlegern einer Studie des Bundesverbraucherministeriums zufolge 30 Milliarden Euro verloren, weil sie ihr Geld in dubiose Finanzprodukte investiert haben. Das zeigt, wie wichtig qualifizierte Beratung zu den oftmals intransparenten Produkten ist. Neben der Beratung bei Banken und Sparkassen suchen viele Hilfe bei einem Honorarberater.

Dieser wird vom Kunden für die Beratung mit einem Pauschalpreis oder nach Stundensatz bezahlt, ähnlich einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Der Honorarberater kann Anlageprodukte auch verkaufen, kassiert aber keine Provision. So erlegt es der Verbund deutscher Honorarberater (VDH) im bayrischen Amberg seinen Mitgliedern auf - auch, um sich vor schwarzen Schafen zu schützen.

"Der Kunde sollte sich vom Berater schriftlich geben lassen, dass dieser keine offene oder verdeckte Provision von Dritten erhält, sonst muss er diese angeben. Auch müssen alle Preise, Kosten und eine mögliche Gebührenbelastung der Finanzprodukte offengelegt werden", erklärt Dieter Rauch vom VDH. Außerdem sollte der Berater eine Bankausbildung oder ein Studium im Finanz- und Wirtschaftsbereich nachweisen sowie regelmäßige Fortbildungen nachweisen.

Pauschalpreis vereinbaren

Die Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest empfiehlt, den Beratungsbedarf vor dem Gespräch mit einem Honorarberater festzulegen und einen Pauschalpreis zu vereinbaren. "Das Erstgespräch ist in der Regel kostenfrei", erklärt Rauch. "Es ist eine Bestandsaufnahme zur Lebenssituation des Kunden, seinem Vermögen, seinen Zielen. Im zweiten Gespräch zeigt der Berater auf, welche Möglichkeiten der Kunde hat, was für ihn passen würde. Erst danach geht es um Produkte. Ist vorher schon davon die Rede, rate ich zur Vorsicht." Rauch nennt als Richtwert für eine Beratung etwa 150 Euro inklusive Mehrwertsteuer als Stundensatz.

Dauerhafte Betreuung nicht immer empfehlenswert

Auch gebe es Betreuungsmandate, bei denen der Honorarberater das Vermögen eines Kunden dauerhaft betreut. Bezahlt wird jährlich oder quartalsweise. Das sieht Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart allerdings kritisch. "Auch Honorarberater müssen ihre Dienstleistung verkaufen und damit auch rechtfertigen. Möglicherweise ist Kaufen und Liegenlassen aber für den Verbraucher viel besser als ein Betreuungsmandat, bei dem ein vermeintlicher Wertpapierspezialist mit gefährlichem Halbwissen ständig das Depot hin und her dreht."

Bislang sind die Titel Anlageberater oder Finanzberater nicht geschützt. Das Bundesministerium für  Verbraucherschutz arbeitet daran, die Anforderungen an den Berufsstand der Honorarberater sowie die Trennung von Beratung und Provision gesetzlich festzulegen, was der VDH unterstützt. Die europäische Kommission will Provisionen für freie Finanzvermittler ab 2014 verbieten.

Empfehlungen protokollieren

Für Niels Nauhauser ist das zwar schon ein guter Weg, der aber noch weiterführen müsse. "Es muss gesetzliche Bestimmungen für eine Anlageberatung geben, die von Kontrolleuren überprüft werden. Dazu muss auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in die Pflicht genommen werden, denn ihr Einfluss auf die Beratungsqualität ist derzeit gleich Null." Er rät Verbrauchern, sich nicht nur auf eine Beratung gut vorzubereiten, sondern während des Gesprächs genau mitzuschreiben. "Man sollte aufschreiben, was empfohlen wurde und mit welcher Begründung."

Auch Aussagen des Beraters zu den Chancen und Risiken, am besten als maximale Verlustsumme in Euro, sollten festgehalten werden und vom Berater gegengezeichnet werden. "Ziert oder weigert der sich, sollte man dort kein Geschäft abschließen", empfiehlt Nauhauser. Er ist sogar dafür, das Gespräch auf einem Tonband aufzuzeichnen, sofern der Berater das erlaubt. "Es schadet auch nichts, zu wichtigen Beratungsgesprächen einen Zeugen mitzunehmen und sich eine zweite Meinung einzuholen."

Gleiches gilt auch für eine Beratung bei Banken oder Sparkassen. Denn hier müssen Kunden für die Beratung zwar nichts zahlen - allerdings verdient die Bank durch die Provisionen. Kunden sollten sich daher vor einem Gespräch in einer Filiale Klarheit über ihre Ziele verschaffen, empfiehlt Michaela Roth vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in Berlin. So sollten Kunden sich fragen: Welches Vermögen und welche Verbindlichkeiten habe ich? Wohin will ich, wo will ich in zwei, fünf oder zehn Jahren sein? "Wenn man etwas nicht versteht, sollte man keine Scheu haben, so lange nachzufragen, bis man es begriffen hat."

Angebote vergleichen

Auch wenn die Beratung gut ist, sollten Anleger nicht sofort Verträge unterschreiben. Besser sei es, immer mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer das angebotene Produkt nicht versteht, sollte von einem Geschäftsabschluss Abstand nehmen.