Geldanlage: Unzulässige Provision von der Bank zurückfordern
Stand: 08.06.2011
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Halle - Zu Unrecht einbehaltene Aufschläge für die Vermittlung von Kapitalanlagen können Bankkunden zurückfordern. Einen entsprechenden Musterbrief an die Bank bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auf ihrer Internetseite an.
Banken und Sparkassen schlagen häufig eine Vertriebsprovision für die Vermittlung und den Vertrieb von Kapitalanlagen auf, jedoch ohne den Anleger darüber zu informieren. Das ist dann unzulässig, wenn das Finanzinstitut die Anlagen auf eigenen Namen, aber auf Rechnung ihres Kunden bei dem Emittenten erworben hat.
Manche großen Banken verstecken in solchen Verträgen aber auch Klauseln, die den Kunden auf Verzicht der Rückerstattung festlegen. Diese Klausel sei aber unwirksam, "da der Kunde zum Zeitpunkt des Verzichts gar nicht weiß, auf was er konkret verzichtet und wie viel dieser Anspruch wert sein kann", sagen die Verbraucherschützer.
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