Geldanlage: NV-Bescheinigung befreit von Steuerlast
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 08.03.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Frankfurt/Main - Geldanleger mit geringen Einkünften sollten beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung einholen. Denn dann würden Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt, erläutert der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in der Broschüre "Investmentfonds und Abgeltungssteuer". In Betracht komme die sogenannte NV-Bescheinigung für Anleger, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro liegt. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 16.008 Euro.
Die "NV-Bescheinigung" des Finanzamtes muss der depotführenden Stelle vorgelegt werden, erklärt der BVI. Das Dokument gelte für maximal drei Jahre. Die Bescheinigung müsse zurückgegeben werden, wenn die Voraussetzungen wegfallen.
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