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Geldanlage: Gesetzliche Sicherungsgrenze steigt auf 100.000 Euro

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Halle - Spareinlagen der Verbraucher sind ab dem 31. Dezember 2010 besser vor der Insolvenz einer Bank geschützt. Die gesetzliche Einlagensicherung steigt dann von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Darüber informiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Zu den geschützten Spareinlagen zählt demnach Geld auf dem Giro-, Tages- und Festgeldkonto, auf Kreditkarten, Guthabenkonten, Sparbüchern, Banksparplänen und Sparbriefen.

Bei Gemeinschaftskonten, beispielsweise von Ehepartnern habe jeder Kontoinhaber einen separaten Anspruch bis zu einer Höhe von 100.000 Euro, so die Verbraucherzentrale. Im Falle einer Insolvenz des Geldinstitutes erhalten die Kunden innerhalb von 30 Arbeitstagen ohne Zahlung einer Eigenbeteiligung eine Entschädigung, maximal bis zur neuen Höchstgrenze.

Die Entschädigungspflicht bestehe aber nur für Einlagen in Euro und sonstige Währungen der EU-Mitgliedsstaaten, erklären die Verbraucherschützer. Nicht geschützt sind somit etwa US-Dollar-Konten oder Einlagen in Schweizer Franken.