Geldanlage: Bundestag beschließt Regeln zur Honorarberatung
Stand: 26.04.2013
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Berlin - Für eine unabhängigere Beratung bei der Suche nach einer guten Geldanlage hat der Bundestag nun offiziell den Beruf des Honorarberaters eingeführt. Das vom Parlament am Donnerstagabend verabschiedete Gesetz zur Honoraranlageberatung besagt, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden bezahlt werden. Das teilte das Bundesverbraucherministerium am Freitag in Berlin mit.
Honorarberater können nach dem Gesetz zwar auch die von ihnen empfohlenen Anlageprodukte vermitteln, dürfen aber keine Provision von den Produktanbietern annehmen. Sollte ein Finanzprodukt nicht ohne eingerechnete Provision erhältlich sein, muss der Honorarberater diese unverzüglich und in vollem Umfang an den Kunden weitergeben.
Außerdem werden Provisions- und Honorarberatung künftig strikt getrennt. So werden die Honorarberater in ein Register eingetragen und dürfen dann nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten. Auch Banken müssen die Bereiche strikt trennen, wenn sie Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis anbieten. So soll laut Ministerium verhindert werden, dass Honorarberater eine Verkaufsvorgabe erfüllen müssen.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte den Bundestagsbeschluss. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass gerade im Bereich der Geldanlage "die Beratung stärker an den Interessen der Verbraucher" ausgerichtet werden müsse. Mit dem Gesetz würden die Kriterien der Honorarberatung klar definiert. Ziel sei es, das Modell auch auf andere Bereiche der Finanzberatung wie Versicherungen oder Darlehen auszuweiten.