Geldanlage: Bund will Honorarberatung gesetzlich regeln
Stand: 07.11.2012
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Berlin - Beim Thema Geldanlage sollen sich Verbraucher künftig unbesorgt an einen Honorarberater wenden können. Die Bundesregierung will die anbieterunabhängige Beratung gesetzlich regeln, wie aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Referentenentwurf hervorgeht. Bei der Honorarberatung bezahlen die Kunden dem Berater einen Festpreis; dieser legt die Kosten der verkauften Produkte offen und erstattet etwaige Provisionen.
Dem Referentenentwurf zufolge müssen Honorar-Anlageberater bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie brauchen eine gewerberechtliche Erlaubnis, müssen sich einen "hinreichenden Marktüberblick" verschaffen, um ihre Empfehlungen aussprechen zu können, und müssen, wenn es ein Finanzprodukt nicht provisionsfrei gibt, die Provision an den Kunden "unverzüglich und unvermindert" weitergeben.
Die Berater dürfen sich auch nicht auf eigene Finanzprodukte beschränken oder auf solche, die ihnen von "nahestehenden Anbietern" angeboten werden. Für eine gewerberechtliche Erlaubnis muss ein Berater einen Sachkundenachweis vorlegen und eine Berufshaftpflicht vorweisen.
Die provisionsbasierte Anlageberatung von Banken und Sparkassen, aber auch Finanzvermittlern, war in der Finanzkrise in die Kritik geraten und reißt seitdem nicht ab. Vielen Kunden sei "häufig nicht bewusst", dass ein Berater Provisionen für den Verkauf von Finanzprodukten erhält, wie es im Referentenentwurf heißt. So werden ihnen auch Produkte verkauft, die sie eigentlich gar nicht wünschen - dann, wenn ein Berater nicht das bestgeeignete, sondern das provisionsträchtigste Produkt anbietet.
Mit der gesetzlichen Regelung zur Honorarberatung werde "ein Interessenkonflikt von vornherein vermieden", erklärte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Der Berater könne sich "ganz den Interessen und Bedürfnissen des Kunden widmen" und werde von diesem für seine Beratung bezahlt. Sein Einkommen sei unabhängig davon, welches Produkt er empfehle und verkaufe.
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