Geld & Job: Abfindung kann ermäßigt besteuert werden
Stand: 31.03.2016
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Berlin - Auf Abfindungen und andere Entschädigungsleistungen des Arbeitgebers kann eine ermäßigte Steuer fällig werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Auszahlung innerhalb eines Kalenderjahres erfolgt.
Eine Aufspaltung der Zahlung auf mehrere Jahre macht den Steuervorteil in der Regel zunichte, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
Eine Ausnahme gibt es aber: Ist ein Teilbetrag nur eine geringfügige Zahlung, beanstandet die Finanzverwaltung das nicht. Die Grenze lag hier bisher bei maximal 5 Prozent der Abfindung in dem einen und 95 Prozent in einem anderen Jahr. Mit dem aktuellen Schreiben hat das Finanzministerium diese Grenze der Geringfügigkeit auf 10 Prozent angehoben (GZ: IV C 4 - S 2290/07/10007:031).