Gebührenstreit mit EU: Mastercard vor endgültiger Schlappe
Stand: 31.01.2014
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Luxemburg - Der Kreditkarten-Anbieter Mastercard steht im jahrelangen Streit mit der EU-Kommission endgültig vor einer juristischen Niederlage. Das US-Unternehmen dürfte damit scheitern, das Verbot von Extra-Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen in der EU zu kippen. Ein einflussreicher Gutachter am Europäischen Gerichtshof empfahl am Donnerstag in Luxemburg, das Gericht solle eine entsprechende Klage von Mastercard abweisen (Rechtssache C-382/12 P). Das endgültige Urteil wird im Laufe des Jahres erwartet. Meistens folgen die Richter dem Gutachten.
Der Streit dreht sich um sogenannten Interbankenentgelte. Diese Gebühren stellen sich Banken untereinander für grenzüberschreitende Zahlungen in Rechnung, wenn der Kunde bei einem Einzelhändler zahlt. Die Einnahmen sollen das Kartenzahlsystem finanzieren.
Bereits 2007 hatte die EU-Kommission Mastercard verboten, Interbankenentgelte für grenzüberschreitende Zahlungen mit Kredit- oder Debit-Karten in der EU zu verlangen. Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter verstoßen die Geschäftspraktiken des US-Riesen gegen europäisches Recht und behindern den Wettbewerb. Im Mai 2012 bestätigte das EU-Gericht diese Entscheidung und wies eine Klage von Mastercard ab. Dagegen klagt das Unternehmen nun in letzter Instanz vor dem EU-Gerichtshof.
Mastercard teilte in einer Stellungnahme mit, falls der Gerichtshof die Klage abweisen werde, sei der Verbraucher der "große Verlierer". Denn in der Praxis habe sich gezeigt, dass bei sinkenden Bank-Gebühren die Kosten des Karteneinsatzes auf Einzelhändler und Verbraucher abgewälzt würden.