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Für Steuererklärung bleibt oft vier Jahre Zeit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Arbeitnehmer haben grundsätzlich vier Jahre Zeit, eine Steuererklärung abzugeben. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Das heißt: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 muss spätestens am 31. Dezember 2013 eingereicht sein.

Das gilt allerdings nicht, wenn Arbeitnehmer zur Abgabe verpflichtet sind. In diesen Fällen muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabepflicht besteht unter anderem dann, wenn Beschäftigte Lohnersatzleistungen wie Elterngeld bezogen haben oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von über 410 Euro hatten.